Was macht ein Schlosser für Einbruchschäden?
Nach einem Einbruch sichert ein Schlosser beschädigte Türen und Fenster provisorisch mit einem Notverschluss, ersetzt aufgebrochene Schlösser und Zylinder und repariert oder erneuert anschliessend die beschädigten Bauteile.
Nach einem Einbruch ist die Wohnung oft nicht mehr abschliessbar: Zylinder sind abgebrochen, Türblätter oder Zargen aufgehebelt, Fensterbeschläge verbogen. Zuerst gehört der Fall der Polizei (Notruf 117); die Schweizerische Kriminalprävention rät, den Tatort bis zu deren Eintreffen nicht aufzuräumen. Danach muss die Wohnung rasch wieder verschlossen werden – das ist die Aufgabe des Notverschlusses.
Ein Notverschluss ist eine provisorische Sicherung, etwa ein Notzylinder, ein Zusatzriegel oder eine verschraubte Platte. Sie hält, bis Ersatzteile da sind oder die Versicherung den Schaden besichtigt hat. Gute Betriebe dokumentieren den Schaden mit Fotos und einem kurzen Bericht, damit die Hausrat- oder Gebäudeversicherung den Fall prüfen kann.
Die definitive Reparatur ist eine Gelegenheit, die Schwachstelle zu beheben: Wo Einbrecher mit einem Schraubenzieher eingedrungen sind, hilft oft ein Schutzbeschlag, ein Zylinder mit Ziehschutz oder eine Zusatzverriegelung. Bei Mietwohnungen entscheidet die Verwaltung über Art und Umfang der Reparatur – stimmen Sie sich ab, bevor Sie einen Auftrag erteilen.
Kosten und Abrechnung
Der Notverschluss wird meist nach Aufwand mit Wegpauschale, Arbeitszeit und Material verrechnet, ausserhalb der Bürozeiten mit Zuschlag. Die definitive Reparatur sollte separat offeriert werden. Klären Sie früh mit Ihrer Versicherung und – in Mietwohnungen – mit der Verwaltung, wer welche Kosten übernimmt; das hängt von den jeweiligen Policen ab.